Einordnung von Massnahmen zum Schutz vor Erschütterungen und abgestrahltem Körperschall an Eisenbahnlinien auf natürlichem Baugrund.
Für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit von Massnahmen zum Schutz vor Erschütterung und Körperschall aus dem Schienenverkehr fehlen in der Schweiz verbindliche gesetzliche Vorgaben.
Das vorliegende Dokument dient als Leitfaden, damit im Rahmen des Bewilligungsverfahrens von Projekten klar unverhältnismässige Massnahmen nicht in Variantenentscheide einbezogen werden und nur solche mit sinnvollem Kosten-/Nutzenverhältnis durch die Bahnen vertieft geprüft werden müssen. Damit wird der Schweizer Bundesverfassung (insbesondere Art. 5.2) bzw. dem Umweltschutzgesetz (Art. 17.1) Rechnung getragen.
Die Betrachtung bezieht sich auf Projekte für Vollbahnen auf natürlichem Baugrund. In Tunneln sind die Zusatzkosten für Erschütterungsschutz gegenüber den Baukosten meist deutlich geringer als auf offener Strecke. Es gelten daher andere Massstäbe.
Die verschiedenen technischen Massnahmen zum Erschütterungsschutz werden im vorliegenden Dokument aufgezeigt und hinsichtlich ihrer Verhältnismässigkeit für die Anwendung bewertet. Das Dokument ist mit den Fachbereichen der zuständigen Aufsichtsbehörden abgestimmt.