Umsetzung Richtlinie Vogelschutz

Mastaufsatz als spezifische, ortsbezogene und ausgewogene Vogelschutzmassnahme

 

Durch den Bundesrat wurde im September 2017 der Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Der Aktionsplan sieht Massnahmen vor, um durch Vögel verursachte Erd- und Kurzschlüsse im Fahrleitungsnetz der Bahnen und an Übertragungsleitungen, welche auf Fahrleitungstragwerken installiert sind, zu vermeiden.

Die am 15. Februar 2021 in Kraft gesetzte Richtlinie Vogelschutz (BAV-511.5-00024/00016) hilft bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben seitens BAV hinsichtlich:

  • Verhinderung von Störungen des Bahnbetriebs oder Beschädigungen der Anlagen
  • Erhaltung von durch Stromschlag gefährdeter Vogelarten

 

Grundsätzlich sind Massnahmen in folgender Priorisierung auszuführen:

  1. Schutz durch Abstand
  2. Schutz durch Abdeckung und Isolationen

 

Die Allianz Fahrweg Normalspur hat deshalb einen Mastaufsatz entwickelt als Variante „Leiterführung über Mast für Vogelschutz“ (377-90-20), sowie als Variante „Mastverlängerung für Vogelschutz“ (377-90-30). Beide Varianten sind mittels SAP-Materialnummer bestellbar.

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